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Rechtliche Workshops

Rechtssicher durchstarten: Unsere Workshops für Social Media und mehr

Workshops für Unternehmen und Selbstständige

Social Media Recht auf den Punkt gebracht – in unserem Workshop für Unternehmen & Selbstständige!

In unserem rechtlichen Workshop, aktuellen Webinaren und Onlinekursen im Bereich Social Media und Recht erfahren Teilnehmer, wie sie ihre Social Media Aktivitäten rechtssicher gestalten können. Die Anwältin vermittelt den Teilnehmern im Workshop und Onlinekursen das notwendige Wissen für Social Media und Recht und gibt praxisnahe Lösungsansätze für konkrete Fragestellungen.

Während des Workshops werden verschiedene Themenbereiche aus dem Bereich des Social Media Marketings behandelt. So werden zum Beispiel rechtliche Aspekte beim Influencer und Social Media Marketing, Lizenzen, Nutzungsrechten und Datenschutz behandelt. Auch Fragen zu Werbemaßnahmen oder zum Umgang mit Kritik und Bewertungen werden erörtert.

Das Ziel des Workshops ist es, den Teilnehmern verständlich und einfach die rechtlichen Rahmenbedingungen im Social Media Marketing zu vermitteln und ihnen die Werkzeuge an die Hand zu geben, um ihre Aktivitäten in diesem Bereich rechtssicher zu gestalten. Durch den Austausch mit anderen Teilnehmer und die Möglichkeit, konkrete Antworten auf Fragen zu erhalten, wird der Workshop zu einem wertvollen Erfahrungsaustausch.

Als Anwältin habe ich mich auf das Social Media Recht spezialisiert und verfüge über das notwendige praktische und rechtliche Know-how, um Teilnehmern dabei zu helfen, ihre Social Media Aktivitäten rechtssicher zu gestalten. Der Workshop ist somit eine ideale Möglichkeit für Unternehmen und Selbstständige sich in diesem Bereich im Austausch mit der Anwältin weiterzubilden und zu lernen die rechtlichen Anforderungen umzusetzen.

Abmahnungen vermeiden

Das sollten Selbstständige und Unternehmen wissen:

Wie Sie die für Sie geltenden rechtlichen Vorgaben auf Social Media und im WWW einhalten.

Wenn Sie abgemahnt werden, ist es zu spät. Besser ist es wenn Sie vorher Bescheid wissen und die rechtlichen Anforderungen genau einhalten!

Neue rechtliche Anforderungen sind oft ein Grund für neue Abmahnwellen. 

Wir haben viele Lösungen für ihre Abmahngefahr- Rechts-Check, Workshops und Onlinekurse.

Nathalie Salibian-Waltz

Unsere Tipps gegen ihre Abmahngefahr

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Impressumspflicht erfüllen

§ 5 Telemediengesetz (TMG) regelt die Impressumspflicht.  Sie sind als Onlineshopbetreiber, Selbstständige, Unternehmer dazu verpflichtet, sich gegenüber den Besuchern ihres Shops, Webseite und auf der Social Media Plattform online eindeutig zu identifizieren und ggf. weitere Angaben zum Unternehmen zu machen.

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Datenschutzpflichten einhalten

Als Selbstständiger, Onlineshop und Unternehmen haben Sie datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erfüllen. Die Anforderungen können in technische undorganisatorische Vorgaben, weitere Gestaltungsvorgaben und Pflichtinformationenaufgeteilt werden.

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Fremde Urheber- und Markenrechte

Fremde Inhalte insbesondere von Datenbanken und Stockplattformen wie Canva, Pexels oder Pixabay, die Sie im Onlineshop verwenden, könnten marken- oder urheberrechtlich geschützt sein.

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Verbraucherschutz 4 ever

Die Abgrenzung, ob dein Kunde ihnen gegenüber als Unternehmer (B2B) oder Verbraucher (B2C) auftritt, ist nicht immer eindeutig, aber dennoch entscheidend für die Erfüllung ihrer rechtlichen. Anforderungen. Im Zweifel sollten Sie daher lieber die Verbraucherschutzrechte einhalten.

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Preiskennzeichnungspflichten kennen

Da Sie im Onlineshop und auf ihren Webseiten und Social Media mit den Preisen ihrer Dienstleistungen und Produkte werben, unterliegen Sie den Regelungen der Preisangabenverordnung (PAngV). Das bedeutet, dass Sie stets die Preise der Produkte/Dienstleistungen als Endpreise inklusive MwSt.und sonstiger Preisbestandteile aufführen sollten. Streichpreise (Werbung mit alten Verkaufspreisen) und die Werbung mit Unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) des Herstellers sind grundsätzlich abmahngefährdet

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Fernabsatzvertrag

Besondere Pflichtangaben im eigenen Onlineshop und auf der eigenen Webseite und Social Media Profil bestehen, wenn Sie ein Fernabsatzgeschäft gemäß § 312cBGB mit ihren Kunden eingehen. Ein Fernabsatzgeschäft liegt vor, wenn du zum Vertragsabschluss mit ihren Kunden regelmäßig ausschließlich Fernkommunikationsmittel (Email, Webseite, Telefon, Whatsapp etc.) verwenden. Dann haben Sie gegenüber Verbrauchern zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen für Verbraucherverträge (Art. 246 Einführungsgesetz des Bürgerlichen Gesetzbuches (EGBGB)) noch weitergehende Pflichten.

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Kein Widerrufsrecht?

Sie sind bei Fernabsatzverträgen nach § 312g BGB grundsätzlich dazu verpflichtet,Verbrauchern bei dem Vertragsschluss über das Bestehen und zusätzlich auch ein etwaiges Nichtbestehen des Widerrufrechts zu belehren und den Verbrauchern eine Widerrufserklärung zum Abruf bereit zu stellen.

Weitergehend sind die Hinweis- und Gestaltungspflichten, Produktkennzeichnungspflichten und die Verbaucherstreitbeilegung zu beachten.

Rechtsberatung Unternehmenswachstum

Starten Sie jetzt durch mit unserer rechtlichen Expertise im Social Media Marketing!

Buchen Sie noch heute unseren Workshop und vermitteln Sie Ihrem Team das nötige Know-how für einen erfolgreichen und rechtssicheren Auftritt auf Social Media. Kontaktieren Sie uns jetzt und sichern Sie sich einen Platz in unserem nächsten Workshop